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[letzte Aktualisierung am 10.05.2007] | |
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Aus der SatzungHier findet der/das geneigte zukünftige Mitglied, Ehrenamtler oder Sponsor Antwort auf die am häufigsten gestellten Fragen.
Welche Ziele stellen wir uns?§2 Zweck des Vereins(1) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. (2)Der Verein fördert das öffentliche Gesundheits-und Sozialwesen und das Wohlfahrtswesen durch:
Der Verein vertritt die Interessen der Menschen, deren Leben von AIDS direkt oder indirekt beeinträchtigt ist und will Handlungsmöglichkeiten zur Bewältigung ihrer Probleme bieten. Er vertritt deren Interesse in der Öffentlichkeit und auf politischer Ebene. (4)Im weiteren mit den zuvor beschriebenen Grundsatzaufgaben zu HIV und AIDS nimmt der Verein auch Viruserkrankungen mit artähnlich basierenden Infektionswegen, wie z.B. Hepatitis im vorgesehenen Beratungs- und Betreuungsspektrum auf und wirkt ebenso entsprechend auf der Präventionsebene. (5)Der Verein ist parteipolitisch und konfessionell neutral. ( )... Zurück nach oben Wer kann Mitglied werden?§3 Mitgliedschaft (1)Vereinsmitgieder können natürliche und juristische Personen sein, die die Ziele des Vereins unterstützen und sich aktiv für deren Verwirklichung einsetzen. (2)Über den Antrag auf Erwerb der Mitgliedschaft entscheidet der Vorstand vorbehaltlich einer anderen Entscheidung der Mitgliederversammlung auf der nächsten Sitzung. Der/die Antragsteller/in hat hierbei kein Stimmrecht. (3)Die Ausübung der Mitgliederrechte setzt die Zahlung des Jahresbeitrages voraus. (4)Die Mitgliedschaft erlischt bei Tod, Austritt oder Ausschluß bzw. Löschung aus dem betreffenden Register. (5)Der Austritt kann jederzeit erklärt werden. Die Austrittserklärung ist schriftlich an den Vorstand zu richten. Die Pflicht, den Mitgliedsbeitrag für das laufende Jahr zu entrichten, ist davon nicht berührt, ebensowenig besteht beim Austritt ein Anspruch auf Rückerstattung von Teilen des Jahresbeitrages. (6)Über Beitragsbefreiung, Zahlungsaufschub entscheidet der Vorstand. Zurück nach oben Zur Druckversion des AufnahmeantragesWer kann ehrenamtlich mitarbeiten?Unsere Satzung macht dazu keine verbindlichen Aussagen. Aus den Erfahrungen heraus kann der zukünftige Ehrenamtler aber von folgenden Grundsätzen ausgehen:
Zurück nach oben Was sagt die Beitragsordnung?Die Regelung der Beitragsfrage obliegt weitgehend dem Vorstand. Bei Einsprüchen von Mitgliedern entscheidet die nächste Mitgliederversammlung. Die Mitgliederversammlung hat folgende Beitragshöhe beschlossen:
Der Jahresbeitrag ist zum Jahresanfang in einem Betrag in bar oder per Überweisung zu entrichten. Tritt das Mitglied später als zu Jahresbeginn dem Verein bei, so ist für den Beitrittsmonat und alle folgenden Monate je ein Zwölftel des Jahresbeitrages zu entrichten ( 3 € pro angefangenen Monat). Über eine mögliche Beitragsreduzierung, -stundung oder Ratenzahlung aus sozialen Gründen entscheidet der Vorstand auf schriftlichen Antrag des betroffenen Mitgliedes. Gegen die Entscheidung des Vorstandes kann das Mitglied die Mitgliederversammlung anrufen. (§ 3, Absatz 6 der Satzung). Beim Austritt eines Mitgliedes aus dem Verein wird ein bereits gezahlter Beitrag nicht zurückgezahlt, auch nicht anteilig. Wird der Austritt zu Beginn eines Kalenderjahres vor Zahlung des Jahresbeitrages erklärt, ist der Jahresbeitrag für das begonnene Jahr trotzdem zu entrichten (§ 3, Absatz 5 der Satzung). Zurück nach obenSind Spenden steuerabzugsfähig?Geld- und Sachspenden an die AIDS-Hilfe Chemnitz e.V. sind steuerabzugsfähig. Setzen Sie sich mit uns zwecks Ausstellung einer Spendenbescheinigung für Ihre Steuererklärung in Verbindung. Zurück nach oben |